Wohngeldberechtigt sind alle Personen, die zur Miete wohnen und deren monatliches Haushaltsgesamteinkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt. Im Internet stehen kostenlose Wohngeldrechner zur Verfügung, anhand derer Mieter grob einschätzen können, ob ihnen Wohngeld zusteht. Es kann dann bei den zuständigen Wohngeldbehörden der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltungen beantragt werden. Informationen und Antragsformulare finden sich auf deren Websites. Viele Bundesländer bieten derzeit Erleichterungen im Rahmen der Antragsstellung und der Plausibilitätsprüfung an. Deshalb lohnt es sich, die Möglichkeit eines Antrags zu prüfen! Wohngeld wird ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde, gewährt und in der Regel für 12 Monate bewilligt. Anschließend ist ein neuer Antrag erforderlich.
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