Hausordnung

keine feuergefährlichen und explosiven Stoffe in der Wohnung oder im Haus

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Im Hinblick auf das schwere Unglück in Blankenburg am 13.12.2019 verweisen wir nochmals auf unsere Hausordnung.

Das Lagern von feuergefährlichen, leicht entzündbaren sowie Geruch verursachenden Stoffen in Keller- und Gemeinschaftsräumen ist untersagt. Spreng- und Explosionsstoffe dürfen nicht in das Haus oder auf das Grundstück gebracht werden.

Natürlich ist auch das Einbringen sowie die Lagerung feuergefährlicher, leicht entzündbarer sowie Geruch verursachender Stoffe in der Wohnung über das normale Maß hinaus ebenfalls untersagt.

Zur eigenen Sicherheit sowie zur Sicherheit der Nachbarn im Eingang und in der Umgebung hat sich jeder Mieter an die Regelungen zu halten. Zuwiderhandlungen sind der Wernigeröder Wohnungsgenossenschaft eG mitzuteilen.

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