Gremien

Die Genossenschaft hat einen Vorstand der aus zwei Personen besteht. Diese vertreten die Genossenschaft gemeinschaftlich. Der Vorstand leitet die Genossenschaft in eigener Verantwortung.

Der Aufsichtsrat hat den Vorstand in seiner Geschäftsführung zu fördern und zu überwachen. Er besteht aus 6 Mitgliedern, die von der Vertreterversammlung für die Dauer von fünf Jahren gewählt werden. Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden, einen Schriftführer und deren Stellvertreter.

Die Vertreterversammlung ist das höchste Organ der Genossenschaft. Sie besteht aus mindestens 50 von den Mitgliedern gewählten Vertretern. Diese werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Eine Liste aller Vertreter liegt in der Genossenschaft aus und kann von jedem Mitglied eingesehen werden.

Anbei finden Sie die Wahlordnung für die Vertreterwahl der Wernigeröder Wohnungsgenossenschaft eG.