Das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG), dass die Erstattung der Heizkosten für Dezember 2022 regelt, hat das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist noch offen. Die Erstattung bei Mietern erfolgt über eine Verrechnung im Rahmen der Heizkostenabrechnung für 2022. Das betrifft alle Mieter die keinen direkten Vertrag über die Lieferung von Gas oder Fernwärme haben. Das ist bei unserer Wohnungsgenossenschaft der Fall. Im Dezember erfolgt wie gewohnt der Einzug der Heizkosten-Vorauszahlung im Rahmen der Mietzahlung.
Wichtig ist, Sie müssen nichts tun. Wir berücksichtigen automatisch die Erstattung bei der Betriebskostenabrechnung für 2022.