Im Jahr 2018 erfolgt die Abrechnung über die Betriebskosten des Jahres 2017. Als Vermieter haben wir dazu eine gesetzliche Frist von 12 Monaten, diese nutzen wir in der Regel nicht aus, sondern versenden nach Vorlage aller Abrechnungen durch die Versorger und Aufteilung auf die einzelnen Mieter die Betriebskostenabrechnung. Die Betriebskostenabrechnungen für 2017 versenden wir im Juli und August 2018. Im Anschluss daran erfolgt gemäß Satzung für die ausgeschiedenen Mitglieder die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens (Genossenschaftsanteile).